Nebenkosten

Nebenkosten INFO

• Kaufverträge
• Mietverträge
• Vermittlungsprovision
• Hypothekardarlehen

gemäß § 30 b Konsumentenschutzgesetz

  Kaufverträge

  • 3,5 % Grunderwerbsteuer
  • 1,1 % Grundbucheintragungsgebühren
  • Vertragskosten lt. Tarif des Errichters
  • Vermittlungsprovision (Höchstprovision):
    bei Kauf, Verkauf oder Tausch von:

    • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile
    • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
    • Unternehmen aller Art
    • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
    Bei einem Wert
    bis € 36.336,42 4%
    von € 36.336,43 bis € 48.448,49€ je € 1.453,46
    ab € 48.448,49 3%
    jeweils zuzüglich 20% Ust.

  Mietverträge

Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses
(inkl. Ust.), jedoch höchstens 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters.

  Vermittlungsprovision

Höchstprovision zuzüglich 20 % Ust. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet:
Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 2 Bruttomantsmietzinse
Frist bis zu 3 Jahren 3 Bruttomonatsmietzinse (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 1 Bruttomonatsmietzinse
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit Ergänzung um maximal 1/2 Bruttomonatsmietzins Ergänzung um maximal 1/2 Bruttomonatsmietzins
Untermietverträge über einzelne Wohnräume, unabhängig von Dauer 1 Monatsbruttomietzins 1 Monatsbruttomietzins

 

Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet:
Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbestimmte Zeit oder mehr als 3 Jahre Frist 2 Bruttomonatsmietzinse   (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 1 Bruttomonatsmietzins
Frist weniger als 2 Jahre 1 Bruttomonatsmietzins (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 1/2 Bruttomonatsmietzins
bei Befristung auf mind. 2 Jahre aber maximal 3 Jahre 2 Bruttomonatsmietzins 1/2 Bruttomonatsmietzins
 Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit Ergänzung höchstens um 1/2 Bruttomonatsmietzins  Ergänzung höchstens um 1/2 Bruttomonatsmietzins

 

Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

  Hypothekardarlehen

  1. Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG)………0% (seit 2011 gestrichen)
    bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre………..1,5%
  2. Grundbuchseintragungsgebühr……………………………………………..1,2%
  3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung……………………….0,6%
  4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen
    Urkundenerrichters
  5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
  6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
  7. Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht über-
    steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß
    §15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.